Insolvenz

Insolvenzverwalter stehen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten vor komplexen Herausforderungen – wir unterstützen Sie in allen Phasen der Insolvenzverwaltung, damit Sie als Sachverständiger, vorläufiger Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalter sich auf Ihren Kernkompetenzen konzentrieren können. Unser Fokus liegt auf der Umsatz- sowie den Ertragssteuern im Kontext des Insolvenzrechts.

Wir analysieren Insolvenzverfahren u.a. hinsichtlich möglicher Steuererstattungsansprüche, Anfechtungsansprüchen aus Steuerzahlungen, der Zulässigkeit von Verrechnungen sowie Umsatzsteuersachverhalten.

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Veranlagungszeiträume vor Insolvenzeröffnung:
  • Erstellung von Steuererklärungen vor
  • Insolvenzeröffnung
  • Nachbuchung von Buchhaltungen
  • Vorabprüfung von möglichen
  • Steuererstattungsansprüchen
  • Auswertungen der schuldnerischen
  • Buchhaltung
  • Begleitung
  • Betriebsprüfungen
Insolvenzeröffnung:

  • Erstellung von Schlussbilanzen
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen
  • Unterstützung bei Insolvenzplänen und
  • Planungsrechnungen
  • Erstellung von
  • Insolvenzgeldbescheinigungen
  • Lfd. Lohnabrechnungen und insolvenzbedingte SV-Meldungen
     
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Masseunzugänglichkeit:
  • Steuererklärungen über den Liquidationszeitraum
  • Jährliche Steuererklärungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen im Insolvenzverfahren
  • Ermittlung von Aufgabegewinnen/verlusten
  • Differenzlohnabrechnungen
     
Aufhebung
Insolvenzverfahren:
  • Vorsteuerkorrekturen aus Schlussverteilung

Unsere Leistungen umfassen:

Leistungen bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung oder Bestellung zum Sachverständigen:
  • Organisation der notwendigen Finanzbuchhaltungsunterlagen bei Vorberatern und Eigenbuchhaltung
  • Vorsteuer und Umsatzsteuerkorrekturen bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
  • Laufende handelsrechtliche Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Insolvenzgeldvorfinanzierung
  • Summarische Vorabprüfung von möglichen Steuererstattungsansprüchen
Leistungen im Rahmen des eröffneten Insolvenzverfahrens:

  • Insolvenzgeldbescheinigungen
  • Lohnsteuermeldungen und insolvenzbedingte An- und Abmeldungen der Sozialversicherungsbeiträge
  • Vorsteuer und Umsatzsteuerkorrekturen bei Insolvenzeröffnung
  • Laufende handelsrechtliche Buchhaltung und
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Beurteilung der insolvenzrechtlichen Zuordnung von
  • Umsatzsteuersachverhalten
  • Umsatzsteuerliche Beratung im Rahmen von Verwertungshandlungen (Geschäftsveräußerungen im Ganzen, Vorsteuerabzugsberechtigung)
    Ertragsteuererklärungen im Rahmen der Betriebsfortführung von Personengesellschaften und Einzelunternehmern (Gewerbesteuer, einheitliche und gesonderte Feststellungen, Einkommensteuererklärungen)
  • Ertragsteuererklärungen im Rahmen der Betriebsfortführung von Kapitalgesellschaften
  • Steuererklärungen über den Liquidationszeitraum
  • Ermittlung von Gewinnen/Verlusten bei Betriebsaufgaben
  • Prüfung von Tabellenanmeldungen der Finanzverwaltung
  • Erstellung von Steuererklärungen vor Insolvenzeröffnung, Nachbuchung der handelsrechtlichen Buchhaltung vor Insolvenzeröffnung
  • Differenzlohnabrechnung (Lohnsteuerbescheinigungen im Insolvenzjahr)


 

Unser Angebot für Mandanten mit laufendem Geschäftsbetrieb zur Betriebsfortführung:

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